Kindschaftsrecht
Unter diesen Begriff fallen alle gesetzlichen Vorschriften, die das Verhältnis zwischen minderjährigen Kindern und ihren Eltern regeln. In Kindschaftssachen beraten wir Sie von A wie Abstammung, über S wie Sorgerecht bis Z wie Zuwendungen an Minderjährige.
Unser besonderes Augenmerk in einer Trennungs- und Scheidungsberatung gilt Ihren Kindern. Obwohl viele Eltern betonen, dass die Kinder durch die Scheidung nicht belastet werden sollen, agieren sie konträr. Es entstehen Streitigkeiten über Umgang, Aufenthaltsbestimmungsrecht, schulische und medizinische Belange. Woran liegt das? Die häufigste Ursache dürfte die fehlende Differenzierung zwischen Paar- und Elternebene sein. Die Enttäuschung und Verärgerung auf Paarebene wird auf die Elternebene transferiert. Wer sich als liebloser, unzuverlässiger und finanziell rücksichtloser Partner erwiesen hat, kann keine gute Mutter, kein guter Vater sein. Jede Meinungsverschiedenheit zu Kindesbelangen wird als persönlicher Angriff empfunden. Selbst einfachste Themen wie ein nachmittäglicher Umgang „außer der Reihe“ werden plötzlich zu Grundsatzfragen. Im besten Fall gelingt nach mehrwöchigen Diskussionen eine Einigung. Im schlimmsten Fall wird ein erbitterter Kampf vor Gericht darüber geführt, ob das Umgangsrecht eine halbe Stunde früher oder später endet. Argumentiert wird immer mit dem Kindeswohl. Die Wahrheit ist viel komplexer und dieser Streit häufig nur ein Stellvertreter. Tatsächlich geht es um Macht, Verletzungen, Ängste und nicht wahrgenommene Bedürfnisse auf Paarebene.
Ganz entschieden vertreten wir die Ansicht, dass Kinder nicht vor Gericht gehören. Anwälte und Richter können auf Dauer weder Elternschaft noch Elternentscheidungen ersetzen. Wenn wir in einer Kindschaftssache mandatiert werden, setzen wir uns mit hohem Engagement für außergerichtliche Lösungen ein. Essentiell ist dabei die Förderung und Aufrechterhaltung der Kommunikation mit dem anderen Elternteil. Wir nutzen dafür Methoden, die auch in der Mediation oder der Cooperativen Praxis zur Anwendung gelangen. Häufig genügt es schon, den Beteiligten bewusst zu machen, dass man sich zwar als Paar trennen kann, durch die Elternschaft aber ein Leben lang verbunden bleibt. Es gilt ebenfalls zu erkennen, dass die Interessen der Kinder nicht immer mit den Interessen der Eltern deckungsgleich sind. Wir unterstützen unsere Mandanten, Ziele und Wünsche bezogen auf die Kinder und die zukünftige gemeinsame Elternschaft zu formulieren und mit dem anderen Elternteil zu einem Konsens zu gelangen. Dabei ist uns immer bewusst, dass unsere Fachkompetenz als Anwälte und Mediatoren in diesem sehr sensiblen Bereich begrenzt ist. Wenn wir der Ansicht sind, nicht weiterhelfen zu können, behalten wir uns vor, externe Beratungsstellen zu empfehlen.